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FAQ - Tester
 
Ob Rechtsanwalt auf auswärtigem Termin, junger Selbständiger mit begrenztem Reisekostenbudget, Rentner/Pensionär auf Kurzreise oder einfach nur für einen Städtetrip mit der Familie – als Tester bei visiteurs International haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reisekosten zu begrenzen.

visiteurs International gehört zu den wenigen Anbietern von Mystery-Checks, die keine Ausbildung in der Hotellerie voraussetzen. Dennoch oder gerade deshalb sind die Erwartungen an unsere Tester außerordentlich hoch.

Wir rekrutieren neue Tester nahezu ausschließlich auf Empfehlungsbasis durch Personen, die bereits erfolgreich für unser Haus tätig sind.

Sollten Sie an einer Tätigkeit als Tester Interesse haben, so senden Sie uns bitte eine Bewerbung (Anschreiben und Lebenslauf genügt) auf dem Postwege zu. Das Anschreiben, welches Sie bitte in englischer oder französischer Sprache abfassen, sollte eine Begründung enthalten, warum Sie an einer Testertätigkeit interessiert sind.


1. Was muß ich mitbringen, um Tester bei visiteurs zu werden?

Folgende Fähigkeiten sollten Sie mitbringen:
- Erfahrung als Gast in der Businesshotellerie (muss nachgewiesen werden, wird überprüft)
- eine perfekte Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- eine perfekte Kenntnis der englischen oder französischen Sprache in Wort und Schrift (muss nachgewiesen werden, wird überprüft)
- eine überdurchschnittliche Beobachtungsgabe
- ein gesundes Maß an Serviceempfinden sowie eine kritische Denkweise
- Spaß an der Tätigkeit an sich
Ferner verfügen Sie über ein Laptop und eine Kreditkarte.

2. Bekomme ich meine Testertätigkeit honoriert?

Indirekt schon, für den Zeitaufwand (i.d.R. zwischen drei und sechs Stunden) bekommen Sie zwei Übernachtungen (in Einzelfällen nur eine Nacht oder auch drei Nächte) in einem guten oder sehr guten Hotel und genießen ein Abendessen im hoteleigenen Restaurant sowie eine Mahlzeit und ein Frühstück auf dem Zimmer. Zusammenfassend lässt sich sagen: Alle Aufwendungen, die im Rahmen des Hotelaufenthaltes anfallen, werden Ihnen binnen vier Wochen auf Ihrer Kreditkarte gutgeschrieben. Zu diesen Aufwendungen gehört in der Regel:
- Parken
- mehrgängiges Abendessen
- Hauptmahlzeit und Frühstück über Roomservice
- Getränke an der Bar
- Nutzung der Freizeitanlagen
- Massage
- Frühstück

3. Werden die Fahrtkosten ersetzt?

Nein, Reisekosten werden in der Regel nicht erstattet. Ausnahmen gibt es bei sehr weit entfernten Destinationen.

4. Wie ist der Ablauf nach der Bewerbung?

Wenige Tage nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie Antwort, ob Sie aufgrund Ihres Bewerberprofils für uns geeignet scheinen. Falls ja, wird ein Mitarbeiter unseres Hauses Sie zu einem Kennlerngespräch an Ihrem Wohnort oder in dessen Nähe einladen. Da wir zu diesen Gesprächen immer mehrere Bewerber zusammenfassen kann die Einladung ggf. einige Wochen dauern. Im Rahmen dieser Gespräche findet auch eine Einweisung in die Testertätigkeit statt.

Hinweis: Die Kennlerngespräche finden generell Sonnabends oder Sonntags statt. Eventuell anfallende Fahrtkosten werden nicht übernommen.

5. Kann ich auch hauptberuflich für Sie arbeiten?

Nein, zwischen zwei Hoteltests durch denselben Tester sollte ein Zeitraum von 18 Monaten liegen, schon aus diesem Grunde ist eine hauptberufliche Tätigkeit nicht möglich. Ferner widerspricht eine hauptberufliche Tätigkeit unserem Prinzip des Tests aus Sicht des „normalen“ Gastes.

6. Wie viel Zeit muß ich für den Test einplanen?

Sie sollten zwischen 16:00 und 18:00 Uhr im Hotel einchecken und das Hotel anschließend auch nicht mehr länger verlassen. Bedenken Sie die verschiedenen zu testenden Outlets eines Hotels.

Hinweis: Wenn Sie abends vorhaben, eine Veranstaltung zu besuchen oder Freunde zu treffen, ist der Abend nicht für einen Hoteltest geeignet. Dies gilt auch für absehbar späte Ankünfte im Hotel.

7. Kann es sein, dass ich meine Auslagen nicht erstattet bekomme?

Zum Glück können wir sagen, dass dieser Fall noch nicht vorgekommen ist! Dennoch behalten wir uns vor, in den folgenden Fällen keine Erstattung der Kosten zu zahlen:
- bewusstes Auslassen von Fragen
- bewusstes Nicht-Testen von Outlets
- nachweislich falsche Angaben
- Nichteinhaltung von Absprachen, ggf. Sonderabsprachen.
Wir wiederholen: eine solche Maßnahme musste noch nie ergriffen werden und wir hoffen, dass es noch recht lange so bleibt!

8. Wer beantwortet mir weitere Fragen?

Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen Rede und Antwort. Nutzen Sie für eine erste Kontaktaufnahme bitte das Kontaktformular!